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   BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92   

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https://dejure.org/1992,2658
BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92 (https://dejure.org/1992,2658)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1992 - 1 StR 617/92 (https://dejure.org/1992,2658)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 617/92 (https://dejure.org/1992,2658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Eignung des Beweismittels - Eignung einer Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 295
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Beteiligten abhängen (BGH NStZ 1984, 413; 1990, 130).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Beteiligten abhängen (BGH NStZ 1984, 413; 1990, 130).
  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92
    Das Landgericht hat den Angeklagten, dessen Freispruch durch Urteil des Senats vom 16. Januar 1990 - 1 StR 676/89 - aufgehoben worden war, wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    Ob ein Zeuge, der für länger zurückliegende Vorgänge benannt worden ist, völlig ungeeignet ist, weil auszuschließen ist, daß er sie zuverlässig in seinem Gedächtnis behalten hat (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH StV 1982, 339, 341; NStZ 1999, 362, 363), hat der Tatrichter anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Zeuge die in sein Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten hat, zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1993, 295, 296; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 244 Rn. 60 m.w.N.).

    Hinzu kommt, was das Landgericht nicht bedacht hat, daß Gegenstand der Beweisbehauptung kein völlig belangloser Vorgang war (vgl. BGH NStZ 1993, 295, 296), sondern eine Äußerung der Nebenklägerin über sexuelle Belästigungen durch ihren leiblichen Vater, die für die Zeugin so bedeutsam gewesen sein kann, daß sie deren Wortlaut trotz des Zeitablaufs zuverlässig im Gedächtnis behalten hat.

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    In Fällen, in denen ein Zeuge für länger zurückliegende Vorgänge benannt wird, hat der Tatrichter die Eignung des Beweismittels anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Zeuge die in sein Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten hat, zu beurteilen (BGH NStZ 1993, 295, 296).
  • OLG Zweibrücken, 29.10.2004 - 1 Ss 115/04

    Strafverfahren: Ablehnung eines Zeugenbeweisantrages wegen völliger

    Bei einem Zeugen wird man dies nur annehmen können, wenn auf prozessordnungsgemäße Weise festgestellt ist, dass er von seinem Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wird (vgl. BGH NStZ 1982, 126 und 181) oder zu einer Wahrnehmung nicht fähig gewesen ist; unter sehr engen Voraussetzungen auch dann, wenn es ausgeschlossen erscheint, von ihm eine brauchbare Aussage zu erhalten (vgl. BGH NStZ 1993, 295 f).
  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Beteiligten abhängen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 33; BGH NStZ 1984, 413; 1993, 295; BGH, Beschluß vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Zeugen, die für lange zurückliegende Vorgänge benannt sind, können völlig ungeeignet sein, wenn es nicht nur unwahrscheinlich, sondern unmöglich erscheint, daß sie die Ereignisse zuverlässig im Gedächtnis behalten haben (vgl. BGH NStZ 1993, 295; StV 1982, 339, 341; bei Spiegel, DAR 1983, 203).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 347/96

    Teilnahmeformen bei Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz richten sich nach

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille der Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Beteiligten abhängen ...' (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 617/92 - vgl. BGH NStZ 1993, 137 [BGH 13.10.1992 - 1 StR 517/92]/138).
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